Mautreform kommt - neue Tarife veröffentlicht

Berlin,

Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hat heute den Bundestag und den Bundesrat passiert. Damit ist der Start der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 bestätigt. Gleichzeitig wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen folgt ab dem 1. Juli 2024.

Das dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften wurde ohne Änderungen gegenüber der Fassung verabschiedet, die das Bundeskabinett im Sommer beschlossen hatte.

Künftig enthält die Maut einen Teilsatz für verkehrsbedingte CO₂-Emissionen – zusätzlich zu den bereits geltenden Teilsätzen für Infrastruktur-, Lärm- und Luftverschmutzungskosten. Die sich daraus ergebenden neuen Tarife haben wir heute auf unserer Website veröffentlicht.

Den Vorgaben der EU entsprechend werden Fahrzeuge künftig in Emissionsklassen eingeordnet. Emissionsfreie Lkw sind bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit. Anschließend entrichten sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für Infrastruktur- sowie Lärm- und Luftverschmutzungskosten.

Wir empfehlen allen Kunden, sich rechtzeitig auf die Mauterweiterung vorzubereiten. Prüfen Sie jetzt die CO₂-Emissionsklasse und die technisch zulässige Gesamtmasse Ihrer Fahrzeuge in unserem Kunden-Portal.

Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden ab 1. Januar 2024 mautpflichtig.

Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten – sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben.

Übersicht der neuen Tarife

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